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Q: Was passiert vor, während, und nach meinem Besuch am Konsulat?
A: Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zur Vorbereitung und zum Ablauf Ihres Besuches am Konsulat:
- Überprüfen Sie die aktuellen Konsulargebühren auf https://www.bmeia.gv.at/gk-new-york/service-fuer-buergerinnen/konsulargebuehren unmittelbar vor Ihrem Termin, da die Gebühren monatlich an den Wechselkurs angepaßt werden.
- Vergewissern Sie sich, daß alle Dokumente, die von einer amerikanischen Behörde ausgestellt wurden, eine Apostille haben. Falls Sie Fragen dazu haben, kontaktieren Sie uns bitte vor Ihrem Besuch am Konsulat.
- Während Ihres Besuches am Konsulat überprüft der Honorarkonsul die Dokumente im Original und verifiziert Ihre Identität und die Korrektheit aller beigebrachten Kopien.
- Bei Reisepassanträgen für ein Kind unter 12 Jahren müssen Sie, ihr Ehepartner und das Kind persönlich erscheinen. Alternativ dazu kann ein Ehepartner den Antrag im Vorhinein unterschreiben, allerdings muss die Unterschrift notariell beglaubigt sein.
- Nach Ihrem Termin senden Sie Passfotos, alle Formulare im Original und alle beigelegten Dokumente in Kopie an das Generalkonsulat in New York. Wir empfehlen Fedex, weil die korrekte Zustellung verlässlicher ist. Sie legen auch ein Fedex Retouretikett bei, außer, Sie beabsichtigen die ausgestellten Doumente persönlich am Generalkonsulat abzuholen. Sie müssen keine Originaldokumente nach New York schicken.
Q: Ich habe österreichische Vorfahren, die verfolgt worden sind. Habe ich Anspruch auf die Staatsbürgerschaft?
A: Bitte kontaktieren Sie ausnahmslos das Generalkonsulat in New York mit Fragen bezüglich Staatsbürgerschaft für Nachfahren von Verfolgten.
Das Honorarkonsulat Boston kann keine Fragen bezüglich Staatsbürgerschaft nach §58c beantworten.
Q. Welches Visum braucht ein US Bürger, der in Östereich studieren möchte?
A: Kontaktieren Sie bitte das Generalkonsulat mit allen Fragen, die Visas betreffen.
Q: Ich bin Österreicher und habe einen US-Bürger geheiratet. Kann ich bei ihm/ihr in den USA leben?
Kontaktieren Sie bitte einen Anwalt, der auf Einwanderungsrecht spezialisiert ist, oder die US Einwanderungsbehörde.
Q: Ich habe bereits einen österreichischen Reisepass. Warum muss ich trotzdem die Dokumente nochmals vorlegen, die ich bereits für den Reisepass notwendig waren?
Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Das Konsulat kann im Vorhinein nicht überprüfen, welche Dokumente bereits in Evidenz sind. Wir bitten Sie, alle Dokumente mitzubringen, auch wenn wir sie dann letztlich zur Bearbeitung Ihres Antrages nicht benötigen.
Q: I am not EU citizen but would like to move to Austria
If you plan to stay in Austria for a longer period of time you will require a residence or settlement permit.
Neither the Boston Consulate nor the Consulate General in NYC can offer immigration advice. We recommend the following resources with further information:
- www.migration.gv.at
- www.beratungsstellen.at
- https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/leben-im-ausland/uebersiedlung/uebersiedlung-nach-oesterreich/
- https://www.oesterreich.gv.at/landingpages/meldewesen.html
- Niederlassung in Österreich (bmi.gv.at)
- LEITFADEN Leben in Österreich (Leitfaden_Leben_in_OEsterreich_DE_26112025.pdf)/ GUIDE Living in Austria (Leitfaden_Leben_in_OEsterreich_EN_26112025.pdf)
To work in Austria, a red-white-red card will be required. There are several sub-categories available (i.e self-employment, highly qualified, …). Information is available here: Red-White-Red-Card Residence Permit
If you don’t plan on working, a residence permit except gainful employment (Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit) may be the right way forward. However, these permits are subject to an annual quota. The general conditions for granting a settlement permit must be met, and a quota slot must be available. Quota slots are assigned on a first come – first served basis, starting at the beginning of the year. General information on the “residence permit except gainful employment” can be found here: Settlement permit except gainful employment
You may also contact the Austrian Business Agency or the authorities in Austria overseeing immigration (immigration office of the state you plan to settle, i.e. MA35 in Vienna). US citizens can travel to Austria and stay there for 90 in 180 days without a visa. You may file an application for a residence permit directly with the authority there. Please note that you will have to leave the country if the decision of the authority isn’t made during the visa-free stay. You will then require a visa to re-enter the country to collect the permit, once it has been decided positively.
Please visit the website https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=NEW-YORK where you can book an appointment for a residence permit at the Consulate General in new York and where you will find further information.
