Das Generalkonsulat New York unterhält eine Webseite mit umfassenden Informationen zur Bestimmung § 58c Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG), Staatsbürgerschaft für Verfolgte und deren direkte Nachkommen. Bitte besuchen Sie diese Seite für detaillierte Informationen und weitere Resourcen im Web. Das Honorarkonsulat bietet keine Unterstützung bei der Beantragung.


